Verspätet? Annulliert? Überbucht? Ihre Rechte nach EU-Verordnung 261/2004. Detaillierte Informationen folgen in Kürze.
Bei Verspätungen ab 3 Stunden oder Annullierungen haben Sie Anspruch auf pauschale Entschädigung — die Airline muss beweisen, dass sie nichts dafür kann.